Damit nicht der Eindruck entsteht, wir hätten unsere Tätigkeit bereits nieder gelegt, an dieser Stelle eine kurze Berichterstattung, was sich die letzten Monate getan hat...
Nach der Gründung des Vereines haben wir alle Dokumente für die Eintragung ins Vereinsregister zusammen getragen und festgestellt, dass die Unterschrift auf dem Antrag hierfür notariell beglaubigt werden muss und zwar beim Notariat Offenburg. Den Termin hierfür bekam ich für Ende August. Dies hat dann geklappt. Die Papiere und der von mir beglaubigt unterschriebene Antrag wurde dem Amtsgericht weitergeleitet. Ebenfalls ging ein Antrag ans Finanzamt, uns die Gemeinnützigkeit anzuerkennen und einen Freistellungsbescheid auszustellen.
Danach geschah wieder eine Weile nichts. Wir nutzten die vielen Zeitlichen Lücken, um uns zum Beispiel über die Konditionen einer Vereinskonto-Eröffnung, die Kosten einer eigenen Homepage u.ä. zu erkundigen, uns Gedanken darüber zu machen, wie wir die Mitgliederverwaltung und andere organisatorische Fragen zu klären gedenken und uns zu fragen, was die wohl so lange mit unseren Anträgen machen.
Ende Oktober bis Mitte November hatte ich erneut die Freude Nepal einen Besuch abzustatten. Kurz vor der Abreise erhielt ich Post von beiden Stellen. Beide Anträge wurden vorerst abgelehnt, da die Satzung zunächst überarbeitet werden müsse. Die entsprechenden Lücken, Fehlformulierungen, usw. wurden benannt.
Jedoch war ich dann erst einmal im Ausland und nach meiner Rückkehr gesundheitlich angeschlagen, sogar stationär im Krankenhaus zu Gast, so dass diese Änderung noch nicht vorgenommen wurde. Vorgestern wurde ich wieder nach Hause gelassen, so dass wir die Änderungen nun gemeinsam angehen und einen neuen Antrag stellen können. Bis hierzu dann wieder die Unterschrift beglaubigt, der Antrag geprüft und hoffentlich diesmal akzeptiert sein wird, kann sich jedoch bis in den Frühling ziehen.
Soviel zum nervenraubenden Teil unserer Arbeit. Des Weiteren kann ich berichten, dass ich im Rahmen meines Nepalaufenthaltes einen sehr guten nepalesischen Freund bitten wollte, den entsprechenden Verein zu unserem in Nepal zu gründen und eintragen zu lassen, wenn die Zeit dafür einmal angebrochen sein wird. Zu meiner großen Freude kam er mir jedoch zuvor und bot mir an, unsere Arbeit nach besten Kräften zu unterstützen, gerne auch einen Verein hier zu gründen oder ähnliches. Hervorragend:)
Aktuell sind die Grundstückspreise im Kathmandutal wohl extrem niedrig, was uns jedoch zunächst nichts bringt, außer der Hoffnung, dass es eventuell so bleibt, bis wir endlich loslegen können und genügend Spenden zusammen haben.
Eine ebenfalls erfreuliche Nachricht, die ich hier verkünden kann, ist die Bereitstellung eines PC's, den wir für unsere Verwaltungsarbeit nutzen können, durch eine befreundete Privatperson. Fehlen uns nur noch Bildschirm, Maus, Tastatur, vll auch ein Drucker zum Glück!
Wer dies hier liest und evtl. etwas SecondHand-Ware aus eigenem Besitz beitragen könnte, darf sich gerne mit mir/uns in Verbindung setzen! Sind dankbar für alles!!
Soweit der Stand!
Wir bleiben dran!!!
Fortsetzung folgt!
Samstag, 8. Dezember 2012
Sonntag, 10. Juni 2012
Unsere Satzung
Satzung
Ramro
Jeevan
e.V.
Vorbemerkung
Aus
Gründen der Vereinfachung wird in dieser Satzung jeweils nur die
männliche Form verwendet; es sind aber Männer und Frauen gemeint,
sofern keine andere Regelung festgelegt wird. Alle Ämter stehen
grundsätzlich beiden Geschlechtern in gleicher Weise offen.
§
1 Name, Rechtsform, Geschäftsstelle
(1)
Der Verein führt den Namen: Ramro Jeevan e.V.
(2)
Der Verein hat seine Geschäftsstelle in der Bühlerstraße 46 in
77652 Offenburg.
(3)
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§
2 Zweck des Vereines/Gemeinnützigkeit
(1)
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2)
Zweck des Vereines ist die Förderung
A
der Altenhilfe
B
des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege.
C
von gemeinnützigen Projekten und Einrichtungen vorrangig in Nepal,
die von einheimischen Ehrenamtlichen initiiert und betreut, sprich
von ihnen vor Ort geschaffen und geformt wurden.
(3)
Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch
A
Unterstützung von Altenpflegeprojekten und –einrichtungen
vorrangig in Nepal, durch Lieferung von Heil- und Hilfsmitteln und
die Vermittlung ehrenamtlicher Helfer vorrangig nach Nepal
B
Aufklärung und Ausbildung von Krankenpflege- und Hilfspersonal im
medizinischen und pflegerischen Bereich vorrangig in Nepal, durch die
Vermittlung ehrenamtlicher Helfer vorrangig nach Nepal
C
Beratung und Anleitung z.B. betreffend räumlicher Gestaltung und
Aufteilung der Einrichtungen, personellem Bedarf, dem Erstellen von
Pflegedokumentations-systemen und –standards, u.ä.
§
3 Mitglieder
(1)
Mitglieder können sowohl natürliche als auch juristische Personen
werden, die die Ziele des Vereins unterstützen.
(2)
Mitglied kann jeder werden ohne Rücksicht auf Beruf, Herkunft,
Religion, politische Einstellung oder Staatsangehörigkeit. Der
Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt durch eine schriftliche
Beitrittserklärung an den Verein. Bei minderjährigen Mitgliedern
ist zusätzlich das schriftliche Einverständnis eines
Erziehungsberechtigten notwendig. Über die Aufnahme entscheidet der
Vorsitzende oder sein Stellvertreter endgültig in Schriftform mit
Übergabe der aktuell gültigen Satzung. Im Falle der Ablehnung
bedarf diese keiner Begründung.
(3)
Es gibt folgende Formen der Mitgliedschaft
a)
Spendenmitgliedschaft: Spendenmitglieder unterstützen den Verein,
indem sie sich bindend verpflichten den festgelegten Jahresbeitrag
fristgerecht an den Verein zu entrichten. Siehe hierzu auch § 3 (4).
b)
Aktive Mitgliedschaft: Aktive Mitglieder unterstützen den Verein
durch aktive Mitarbeit in Form von Übernahme der in der Satzung
geregelten Ämter bzw. der zur Zweckerfüllung anfallenden
Tätigkeiten.
c)
Ehrenmitglieder: Personen, die sich besonders verdient gemacht haben,
können zu Ehrenmitgliedern des Vereins ernannt werden. Über ihre
Ernennung entscheidet die Vorstandschaft. Gründungsmitglieder sind
automatisch Ehrenmitglieder.
(4)
Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag, dessen Höhe von jedem
Mitglied selbst festgesetzt wird und mindestens 24 Euro pro
Geschäftsjahr betragen muss.
Er
kann bei Bedürftigkeit eines Mitgliedes ganz oder teilweise erlassen
werden.
Das
Mitglied kann des Weiteren wählen, ob es den Mitgliedsbeitrag
jährlich, halb-, vierteljährlich oder monatlich bezahlen möchte,
wobei eine Einzelzahlung mindestens 5 Euro betragen muss.
Aktive
Mitglieder sowie Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des
Mitgliedsbeitrages befreit, können aber auf eigenen Wunsch auf
dieses Recht verzichten.
(5)
Die Mitgliedschaft erlischt durch
a)
Tod der natürlichen Person oder Verlust der Rechtsfähigkeit einer
juristischen Person;
b)
schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand; der
Austritt kann nur zum Schluss des Geschäftsjahres unter Einhaltung
einer Frist von 6 Wochen erfolgen;
c)
Ausschluss:
Ein
Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund
vorliegt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Mitglied das
Ansehen oder die Interessen des Vereines schädigt bzw. versucht zu
schädigen oder trotz wiederholter Mahnungen seinen Pflichten nicht
nachkommt.
Der
Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt auf schriftlich begründeten
Antrag eines anderen Mitgliedes. Die Entscheidung darüber trifft der
Vorstand. Dem Auszuschließenden ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben und der Beschluss ist schriftlich zu begründen.
Beim
Ausscheiden aus dem Verein erlischt jeder Anspruch auf sämtliche als
Vereinsmitglied erworbenen Rechte
§
4 Spendenquittungen
(1)
Der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter sowie der Schatzmeister sind
allein berechtigt, Spendenbestätigungen zu unterschreiben und sind
für die ordnungsgemäße Verwendung voll verantwortlich. Jeder der
eine unzutreffende Spendenquittung ausstellt oder deren Ausstellung
veranlasst, haftet für den zugewendeten Betrag.
(2)
Die Verwendung von kopierten Spendenbescheinigungen ist nicht
zulässig.
(3)
Für folgende Spenden können Spendenbestätigungen ausgegeben
werden:
a)
Spendenüberweisungen und auf das Konto eingelöste Schecks
b)
Bargeldspenden, sobald der Betrag auf das Konto eingezahlt worden ist
c)
Sachmittelspenden, die in Art und Dimension sinnvoll sind und dem
Vereinszweck entsprechen. Der spezifizierte Lieferschein bzw. die
Empfangsbestätigung sind mit dem Durchschlag der
Spendenbescheinigung zu archivieren.
(4)
Für Beträge bis 100 Euro gilt der Kontoauszug als Spendenquittung.
§
5 Zweckbindung der Mittel
(1)
Die Einnahmen des Vereins, Spenden, Zuschüsse der öffentlichen Hand
und Gelder von Gerichtsauflagen dürfen ausschließlich für unter §
2 genannte Maßnahmen und damit zusammenhängende Reise-,
Organisations-, Aufenthalts- und Materialkosten verwandt werden.
(2)
Die ehrenamtlichen Helfer verpflichten sich, allen persönlichen
Einsatz unentgeltlich zu leisten. Reise und Aufenthaltskosten können
von dem Verein übernommen oder mit einem Zuschuss unterstützt
werden. Aufwendungen, die den Mitarbeitern in den betreffenden
Ländern bei der Organisation und bei der Auswahl der Bewohner
entstehen, werden ebenfalls vom Verein vergütet.
(3)
In bestimmten Ausnahmefällen können auch die Aufwendungen für eine
Aus- und Weiterbildung von Stammpersonal des Gastlandes finanziert
werden, sollte dieses dem Aufbau der Einrichtungen oder der
Versorgung der dortigen Bewohner dienen.
(4)
Die Teilnahme an Programmen in Entwicklungsländern, die von anderen
Organisationen durchgeführt werden und den Zielen des Vereins
entsprechen, ist in Ausnahmefällen ebenfalls zuschussfähig.
Ausgeschlossen sind Reisen, die touristischen oder privaten Charakter
haben.
(5)
Einnahmen aus dem Betrieb ständiger Einrichtungen in
Entwicklungsländern sind unmittelbar zur Deckung der laufenden
Kosten und dringender Investitionen zu verwenden.
(6)
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
Mitteln des Vereins.
(7)
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.
§
6 Organe
(1)
Die Organe des Vereins sind
A
der Vorstand
B
die Mitgliederversammlung
(2)
Die Tätigkeit in einem Organ des Vereins ist ehrenamtlich.
(3)
Die Organe beschließen mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen und bei
Stimmgleichheit ist die Abstimmung zu wiederholen, sofern nichts
anderes bestimmt ist. Jeder der anwesenden Stimmberechtigten hat eine
Stimme. Stimmenthaltungen und nichtige Stimmen gelten als nicht
abgegebene Stimme. Stimmübertragung ist nicht möglich. Es wird
offen abgestimmt, wenn nicht ein Zehntel der Stimmberechtigten
schriftliche Abstimmung beantragen. Über Beschlüsse ist ein
Protokoll aufzunehmen, das von dem Vorsitzenden oder seinem
Stellvertreter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§
7 Der Vorstand
(1)
Der Vorstand des Vereines besteht aus:
A
dem Vorsitzenden
B
seinem Stellvertreter
C
dem Schriftführer
D
dem Schatzmeister
(2)
Jedes der genannten Vorstandsmitglieder kann alleine den Verein nach
außen hin vertreten. Für Investitionen bzw. Ausgaben, die einen
Wert von 150 Euro übersteigen, bedarf es jedoch der Beschlussfassung
der gesamten Vorstandschaft. Der Vorstand kann einstimmig Mitglieder
im Sinne des § 30 BGB für besondere Aufgaben in den erweiterten
Vorstand berufen. So ernennt der Vorstand ggf. für einzelne Bereiche
des Vereins je einen Bereichsleiter und bei Bedarf Stellvertreter
dessen und/oder einen Bereichsschatzmeister.
(3)
Der Vorstand wird auf die Dauer von vier Jahren von der
Mitgliederversammlung gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Scheidet
ein Vorstandsmitglied im Laufe der Legislaturperiode aus, kann der
Vorsitzende mit den übrigen verbleibenden Vorstandsmitgliedern
kommissarisch ein weiteres Vorstandsmitglied einsetzen, das dann
ebenfalls Vorstand im Sinne des § 26 BGB wird.
(4)
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder
anwesend ist.
(5)
Bei Vorstandsabstimmungen ist jedes Vorstandsmitglied
stimmberechtigt.
§
8 Aufgaben des Vorstands
(1)
Der Vorstand besorgt ehrenamtlich alle Geschäfte des Vereins, soweit
sie nicht nach dieser Satzung der Mitgliederversammlung vorbehalten
sind.
(2)
Der Vorstand fördert die Tätigkeit und die Zusammenarbeit seiner
Mitglieder. Er ist für die Führung des Vereines nach dieser Satzung
und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung verantwortlich. Er
kann ihm zustehende Befugnisse und Aufgaben auf den Vorsitzenden
oder, falls vorhanden, Bereichsleiter übertragen.
(3)
Der Vorstand kann für die Dauer seiner Amtszeit Ausschüsse und
Arbeitskreise bilden. Er bestellt deren Mitglieder und legt deren
Aufgabenstellungen fest.
(4)
Der Vorstand tritt auf Einladung des Vorsitzenden oder bei dessen
Verhinderung seines Stellvertreters zusammen. Über die Sitzungen des
Vorstandes ist ein Protokoll zu führen, das der Schriftführer oder
ein anderes Vorstandsmitglied unterzeichnet, falls der Schriftführer
verhindert ist.
§
9 Der Vorsitzende
(1)
Der Vorsitzende führt den Vorsitz in der Mitgliederversammlung und
im Vorstand.
(2)
Der Vorsitzende ist für die Leitung und Steuerung des Vereins
verantwortlich
§
10 Die Mitgliederversammlung
(1)
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins.
(2)
Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand mindestens 2 Wochen
im Voraus schriftlich einberufen und soll jährlich stattfinden.
(3)
Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor einer
Mitgliedsversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der
Tagesordnung beantragen. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der
Mitgliederversammlung die beantragte Ergänzung bekanntzugeben. Über
die Aufnahme der beantragten Ergänzungen in die Tagesordnung
beschließt die Versammlung.
(4)
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand
einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn
dies mindestens 40 % der Mitglieder schriftlich unter Angabe der
Gründe beantragen.
(5)
Die Tagesordnung soll enthalten
A
Jahresbericht des Vorsitzenden und ggf. der einzelnen Bereichsleiter
B
Bericht des Kassenprüfers und des Schatzmeisters
C
Entlastung des Vorstandes
D
Neuwahlen, sofern erforderlich
E
Anträge und Wünsche
F
Verschiedenes
(6)
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder seinem
Stellvertreter geleitet. Über die Mitgliederversammlung selbst ist
ein Protokoll zu führen, das von dem Vorsitzenden oder seinem
Stellvertreter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Die
Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der Anwesenden
beschlussfähig.
(7)
Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder des Vereines. Bei
Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen
gültigen Stimmen erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit nicht
erreicht, so findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten
Stimmen eine Stichwahl statt.
(8)
Satzungsänderungen können nur mit Zustimmung von 2/3 der anwesenden
Mitglieder beschlossen werden. Über die Auflösung des Vereins
beschließt die Versammlung mit ¾ Mehrheit der erschienenen
stimmberechtigten Mitglieder. Wird bei der Abstimmung eine benötigte
Mehrheit nicht erreicht, so wird ein weiterer Durchgang durchgeführt,
der einer einfachen Mehrheit bedarf.
§
11 Kassenprüfer
(1)
Der Kassenprüfer hat die Aufgabe Angemessenheit , Zweckmäßigkeit
und Nachvollziehbarkeit der Mittelverwendung des Vereins zu prüfen.
Er vollzieht seine Prüfung zu Beginn des neuen Geschäftsjahres für
das vergangene.
(2)
Er wird auf die Dauer von vier Jahren von der Mitgliederversammlung
gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Scheidet der Kassenprüfer im
Laufe der Legislaturperiode aus, kann der Vorstand kommissarisch
einen anderen Kassenprüfer einsetzen.
(3)
Es besteht des weiteren die Möglichkeit bei zunehmendem
Prüfungsaufwand durch Beschluss der Mitgliederversammlung einen
zweiten gleichberechtigten Kassenprüfer zu wählen
§12
Auflösung des Vereins
(1)
Die Auflösung des Vereins kann nur durch Beschluss der
Mitgliederversammlung erfolgen, siehe hierzu auch §10 (7). Bei der
Einberufung der Mitgliederversammlung muss darauf hingewiesen werden,
dass die Auflösung des Vereins auf der Tagesordnung steht. Zu dieser
Mitgliederversammlung ist jedes Mitglied schriftlich mit mindestens
einmonatiger Frist einzuladen.
(2)
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuervergünstigten
Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person
des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte
Körperschaft zwecks Förderung der Altenhilfe, des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege vorrangig
in Nepal. Welche Organisation dies sein wird entscheidet die
Mitgliederversammlung unmittelbar nach Beschlussfassung der
Auflösung.
(3)
Nach beschlossener Auflösung des Vereins bleibt der Vorstand so
lange in Tätigkeit, bis das Vermögen des Vereins vollständig
liquidiert ist.
§
13 Anrufungsfrist
Die
Satzung und alle satzungsmäßig zu treffenden Beschlüsse können
nur innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beschlussfassung
angefochten werden. Anfechtungsberechtigt ist jedes Mitglied.
§
14 Inkrafttreten
Die
während der Gründungsversammlung vom 05.06.2012 beschlossene und am
08.06.2012 sowie 12.01.2013 geänderte Satzung trat mit der
Eintragung in das Vereinsregister am 27.03.2013 durch das Amtsgericht
Offenburg in Kraft. Weitere Satzungsänderungen erfolgten am
14.04.2013.
Mittwoch, 6. Juni 2012
Bilder der Gründungsversammlung
Bei Kerzenschein und nepalesischem LemonTea wurde am gestrigen Abend unser Verein "Ramro Jeevan" gegründet
Einige Punkte der Satzung wurden kritisch beleuchtet...
...jedoch fand sich immer eine für alle zufriedenstellende Lösung.
Die glorreichen Sieben (von hinten links nach vorne rechts):
Elisabeth Stellmann (Ehrenmitglied), Michael Sachs (Ehrenmitglied), Susanne Sachs (Vorsitzende), Manuel Kempf (Ehrenmitglied), Sascha Koffer (Stellvertreter der Vorsitzenden), Sonja Beick (Schriftführerin) und Katrin Belz (Schatzmeisterin)
Dienstag, 5. Juni 2012
Es ist vollbracht!
Nach einer sehr produktiven knapp 3 1/2-stündigen Gründungssitzung gibt es ihn nun, den Verein mit dem Namen "Ramro Jeevan"!
Die Satzung und sogleich einige Änderungen daran wurden beschlossen, Vorstandschaft und Kassenwart sind gewählt und haben sofort den Auftrag erhalten, die beschlossenen Änderungen an der Satzung vorzunehmen, den Verein ins Vereinsregister eintragen zu lassen und ein Vereinskonto zu eröffnen...
Die Vorstandschaft setzt sich wie folgt zusammen:
- Vorsitzende: Susanne Sachs
- Stellvertreter: Sascha Koffer
- Schatzmeisterin: Katrin Belz
- Schriftführerin: Sonja Beick
Weitere Gründungsmitglieder und somit laut Satzung Ehrenmitglieder sind:
- Elisabeth Stellmann
- Michael Sachs
- Manuel Kempf
Kassenprüfer ist Markus Hillgärtner.
Im Laufe der nächsten Tage werde ich die überarbeitete Satzung und das Gruppenbild der (glorreichen) sieben Gründungsmitglieder ebenfalls auf den Blog posten!
Die Satzung und sogleich einige Änderungen daran wurden beschlossen, Vorstandschaft und Kassenwart sind gewählt und haben sofort den Auftrag erhalten, die beschlossenen Änderungen an der Satzung vorzunehmen, den Verein ins Vereinsregister eintragen zu lassen und ein Vereinskonto zu eröffnen...
Die Vorstandschaft setzt sich wie folgt zusammen:
- Vorsitzende: Susanne Sachs
- Stellvertreter: Sascha Koffer
- Schatzmeisterin: Katrin Belz
- Schriftführerin: Sonja Beick
Weitere Gründungsmitglieder und somit laut Satzung Ehrenmitglieder sind:
- Elisabeth Stellmann
- Michael Sachs
- Manuel Kempf
Kassenprüfer ist Markus Hillgärtner.
Im Laufe der nächsten Tage werde ich die überarbeitete Satzung und das Gruppenbild der (glorreichen) sieben Gründungsmitglieder ebenfalls auf den Blog posten!
Donnerstag, 31. Mai 2012
Und los gehts....
Am kommenden Dienstag, 05.06.12 ist es endlich so weit: der Verein "Ramro Jeevan" wird in einer offiziellen Gründungssitzung gegründet werden.
Mehr Informationen folgen nach dieser Sitzung.
Mehr Informationen folgen nach dieser Sitzung.
Mittwoch, 23. Mai 2012
Der Plan
Dies ist nun schon viele Monate her und inzwischen hat sich
die Aussage: „etwas unternehmen“ zu einem klaren Plan entwickelt:
Ich strebe an, mit Hilfe von in Deutschland gesammelten
Spenden eine kleine Altenpflegeeinrichtung im Kathmandutal in Nepal zu eröffnen
und zu unterhalten, die Ältere Menschen, die sich aus körperlichen und
finanziellen Gründen nicht selbst versorgen können, die keine Familie haben,
die sich um sie kümmert oder die aus diversen Gründen von ihrer Familie
verstossen wurden, aufnimmt und ihnen ein neues zu Hause gibt. Die Bewohner
sollen 24 Stunden am Tag von pflegerischem Fachpersonal betreut und umsorgt
sein. Die Schulung des Personales soll durch ehrenamtliche Pflegekräfte aus
Deutschland abgedeckt werden, da die benötigten Lehrinhalte zur Pflege und
Betreuung alter evtl. auch verwirrter Menschen in der nepalesischen
Krankenpflegeausbildung nur unzureichend bis garnicht abgedeckt sind.
Als zeitlichen Rahmen für die Umsetzung habe ich mir 5 – 10
Jahre bis zum Einzug der ersten Bewohner gesteckt.
Nach ersten Erkundigungen weiß ich nun, dass ich für ein
Grundstück in der benötigten Größenordnung etwa 20.000 bis 60.000 € und für den
Bau und die Ausstattung einer solchen Einrichtung weitere 50.000 bis 100.000 €
rechnen muss.
Die laufenden Kosten beliefen sich für 15 Bewohner auf etwa
2.000 bis 2.500 Euro monatlich.
Ich benötige also 70.000 – 160.000 € Spenden
für die Einrichtung selbst und 2.000 – 2.500 € Spenden, die sicher jeden Monat
durch Spendenmitglieder hereinkommen, um das Projekt starten, Personal einstellen und Bewohner
aufnehmen zu können.
Als erster Arbeitsschritt wird nun die Gründung eines
gemeinnützigen Vereines anstehen, über den die benötigten Spendengelder
gesammelt und die Spendenmitglieder verwaltet werden sollen, sowie die
Eröffnung eines Vereinskontos.
Danach werde ich meine Idee in die Welt tragen und zunächst
den Erwerb eines geeigneten Grundstückes anstreben.
Ich habe mir hiermit eine große Aufgabe gestellt und werde
sicherlich sehr viel Arbeit und Energie dafür verwenden müssen, zu erreichen,
was ich anstrebe. Jedoch ist es umsetzbar und mir die Mühen allemal wert, den
Namen des Projektes zum Programm zu machen und diesen Menschen ein „ramro
jeevan“, ein schönes Leben zu ermöglichen!
Alleine stehe ich auch nicht da, da ich bereits jetzt zahlreichen
Beistand und Hilfe von Freunden in Deutschland sowie Nepal erfahren durfte.
Wer gerne ebenfalls mithelfen würde oder jemanden kennt, der
dafür in Frage kommt, darf sich gerne mit mir in Verbindung setzen. Jede
helfende Hand ist gerne gesehen!
Spenden können erst nach Gründung des Vereines, Eintrag ins
Vereinsregister, Befreiung von der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt
sowie Eröffnung des Kontos entgegen genommen werden... Dauert also noch ein
wenig!
Spendenwillige merke ich natürlich gerne vor und komme dann
zu gegebenem Zeitpunkt darauf zurück!
Dieser Block wird von mir ständig mit den neusten
Informationen bezüglich des Vorhabens gespeist werden. Er soll das Ganze
transparenter machen und Fortschritte aufzeigen. So kann sich jeder ein eigenes
Bild von mir und dem Projekt machen und somit einfacher die Entscheidung fällen
ob eine geleistete Spende gut angelegt wäre oder nicht.
Allen, die dieses Projekt in irgendeiner Art bereits
unterstützt haben oder noch unterstützen werden, an dieser Stelle herzlichen
Dank!!
Wie ich dazu kam...
Tja, spätestens dann ist eben der Moment gekommen, in dem
einem zum einen auffällt: „Okay, es stimmt tatsächlich, dass wir in Deutschland
ein schönes Leben haben!“ und zum andern eben nicht mehr wegsehen kann!
Zumindest ging es mir so, als ich im Rahmen meines Nepal
Aufenthaltes Mai bis September 2011 vor ihr stand. SIE war eine nepalesische
Frau von schätzungsweise 60 Jahren und lag beim Durbar Square, dem Platz vor
dem ehemaligen Palast, der Hauptstadt Kathmandu inmitten des Weltkulturerbes
zwischen den Tempeln. Um sie herum ihre wenigen Besitztümer: ein bunter
Rucksack, eine Wasserflasche und ein zum Schutz gegen die sengende Sonne
aufgespannter Regenschirm. Sie trug trotz der Hitze mehrere Lacken schmutzige, zerlumpte
Kleidung, lag mit offenem, zahnlosem Mund auf dem Rücken und auf den ersten
Blick dachte ich, sie sei tot!
Aber wie?... Sie hatte ja offensichtlich nicht die
finanziellen Mittel, sich zu versorgen... Kein Krankenhaus, keine
Pflegeeinrichtung, NIEMAND würde sich um sie kümmern, ohne Bezahlung. Ich
selbst hatte auch nicht genug, arbeitete ich doch zu diesem Zeitpunkt bereits
den vierten Monat unentgeltlich in diesem Land und meine Ersparnisse waren
schon längst nicht mehr existent. In meinem Kopf ging ich alle eventuellen
Möglichkeiten durch und kam zu der Erkenntnis, dass ich ihr schlichtweg nicht
helfen konnte! Ich musste sie genauso wie all die andern dort liegen lassen und
ihrem Schicksal überlassen.
Ich erinnere mich noch sehr gut, wie bitter sich diese
Erkenntnis angefühlt hat und wie schwer es mir fiel weiter zu gehen...
In Nepal ist die Familie der wichtigste Teil des sozialen
Gefüges und ältere Menschen normalerweise sehr geachtet. Kann jemand im Alter
nicht mehr selbst für sich sorgen, übernimmt dies die Familie... sofern man
denn eine hat! Die Dame am Durbar Square hatte anscheinend keine...
Auch ich half eine Zeit lang in der Einrichtung mit, um mir
ein besseres Bild über die Zustände machen zu können. Was ich vorfand ist kaum
in Worte zu fassen. Die Ordensschwestern haben sich sehr bemüht und ich hab in
meinem Leben selten so gute Menschen kennengelernt, doch ihnen fehlten einfach
die Mittel und das Personal, um es besser meistern zu können. Meine Zeit dort
zählt zu den schockierendsten und prägendsten Erfahrungen, die ich je machen
durfte und ich bereue keine Sekunde, die ich mitgeholfen habe.
Es ist mir unmöglich diese Erfahrungen einfach zu den Akten
zu legen und weiter zu machen wie gehabt. Ich kam zu dem Entschluss, dass
jemand etwas unternehmen musste!
Freitag, 18. Mai 2012
Ramro Jeevan
„Ramro Jeevan“... Schönes Leben!
Ja, wer hätte das nicht gerne: ein schönes Leben? Die
meisten derer, die die Möglichkeit haben, diesen Blog im Internet abzurufen
einschließlich mir, haben es (auch wenn es nicht allen bewusst sein wird).
Es ist schön, wenn man ein Leben führt in dem man nicht
ernsthaft Hunger oder Durst leiden muss, ein Dach über dem Kopf, Kleidung und
ein Recht auf Schulbildung und medizinische Grundversorgung hat.
Nicht jedem Menschen wird soviel Glück zu Teil! Aber
das weiß man ja. Man weiß ganz genau, dass es auch wirklich arme Menschen gibt,
die in ebenfalls armen Ländern leben, in denen einem ein Lehrer oder Arzt nur
zu Diensten ist, wenn man das nötige Geld dafür parat hält und selbst dann
nicht immer.
Wie oft hat man schon Bilder und Videos gesehen, von
Menschen, denen alles genommen wurde oder die noch nie etwas hatten?
Bereits im Kindesalter bekommt man den Satz „Iss den
Teller leer, in andern Ländern verhungern die Kinder“ zu hören... Und wer kennt
nicht die Bilder von klapperdürren afrikanischen Kindern, die mit aufgedunsenen
Bäuchen und Fliegen in den Augenwinkeln apatisch in die Kamera sehen?
So ziemlich jeder hat sich selbst schon einmal bei
diesem Anblick sagen hören, wie furchtbar und schlimm das doch sei! Ja, man
findet es auch tatsächlich furchtbar und schlimm. Aber seien wir doch mal
ehrlich, zwei Nachrichtenbeiträge darauf, spätestens beim Wetter und den
Lottozahlen, denkt man schon nicht mehr darüber nach... Nicht, weil man ein
kaltherziger Mensch ist, dem die armen afrikanischen Kinder vollkommen egal
sind, sondern weil es einfach viel zu weit weg ist von unserem behüteten,
wohlgeordneten Deutschland, weil man viel zu sehr damit beschäftigt ist die
eigenen großen und kleinen Probleme zu lösen und einen diese Bilder aufgrund
dessen, dass man schon so oft damit konfrontiert wurde, nicht mehr vom Hocker
hauen.
So ist es doch, oder nicht?
Aber was, wenn diese armen Menschen plötzlich nicht
mehr weit weg sind, sondern direkt vor einem liegen, wenn man den Müll um sie herum
nicht nur sieht, sondern auch riecht, man nicht durch ein Kameraobjektiv auf
sie blickst, sondern ihnen direkt in die Augen sieht, ihre Hand hält und gesagt
bekommt „Hilf mir!“???
Was dann?
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